Das Wappen des Landes Brandenburg

Am 3. Oktober 1990 wurde das neue Land Brandenburg als föderales Glied der Bundesrepublik Deutschland gebildet. Bereits im Vorfeld wurde über sein Wappen ebenso engagiert wie kontrovers debattiert. Im August 1990 hatte eine Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen, die beauftragt war, in Vorbereitung der Neugründung des Landes einen Gesetzentwurf über Wappen, Flagge und Siegel zu erarbeiten. Sie legte den Entwurf eines Hoheitszeichens vor, das "in der friedfertigen Form des Adlers" - also ohne Beigaben Kurhut, Schwert, Zepter und Brustschild mit Kämmererstab - auf seine älteste Form aus dem 12. Jahrhundert zurückgriff.
Weniger strittig als das Wappen war die künftige Landesfahne. Klar war, dass sie die traditionellen Farben rot und weiß enthalten müsste. Wegen des besseren Kontrastes zu anderen gleichfarbigen Flaggen hat der Gesetzgeber entschieden, den roten Adler auch zu einem Bestandteil der Landesfahne zu machen.
"Das Landeswappen zeigt auf einem Schild in Weiß (Silber) einen nach rechts blickenden, mit goldenen Kleestengeln auf den Flügeln gezierten und gold bewehrten roten Adler. - Die Landesflagge besteht aus zwei gleich breiten Querstreifen in den Landesfarben - oben rot, unten weiß - und trägt in der Mitte das Landeswappen."
So steht es im "Hoheitszeichen-Gesetz" vom 30. Januar 1991, das bei nur zwei Stimmenthaltungen von den Abgeordneten des Landtages Brandenburg einstimmig angenommen wurde.

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